By Vincent Wigmans

Die Einfuhr eines Flugzeugs kann komplex sein, und es gibt viele Ausnahmen und Umstände, die die Einfuhr und die erhobene Mehrwertsteuer beeinflussen. Die Einfuhr von Flugzeugen und die Zahlung der Mehrwertsteuer hängen von mehreren Faktoren ab, z. B. davon, wie Sie das Flugzeug betreiben werden und vom Einfuhrort. Es ist bekannt, dass alle Flugzeuge für die EU-Mehrwertsteuer in Frage kommen, wenn der Eigentümer in Europa ansässig ist, aber auch, wenn das Flugzeug auf innereuropäischen Flügen mit EU-Bürgern an Bord betrieben wird. In diesem Blog erklären wir die grundlegenden Regeln der EU-Mehrwertsteuer auf Flugzeuge. Außerdem erörtern wir, wie Sie die Mehrwertsteuer für Flugzeuge zurückfordern können. Beachten Sie, dass die genannten Regeln für gewerbliche Betreiber anders sind.

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Flugzeugen in die EU

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Einfuhr eines vollständigen Flugzeugs abzuwickeln. Entweder durch den tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder durch den Betreiber. Beachten Sie, dass ein Trust niemals der Importeur sein kann. Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Flugzeugen in ein Mitgliedsland der EU abgewickelt. Wenn ein Flugzeug vollständig vom Eigentümer importiert wird, der die Zollgebühren und die Mehrwertsteuer entrichtet, kann es innerhalb der EU frei und ohne Einschränkungen fliegen. Diese Gebühren variieren von Land zu Land, liegen aber im Allgemeinen zwischen 17 % und 27 % des Flugzeugwerts. Nach der Einfuhr erhalten Sie alle EU-Dokumente, die Sie dem Zoll bei einer eventuellen Vorfeldkontrolle vorlegen können.

Wenn das Flugzeug bei der Einreise in die EU nicht vollständig eingeführt ist und voraussichtlich innerhalb der EU fliegen wird, gilt es als Flugzeug mit vorübergehender Verwendung. Am besten ist es, diese vorübergehende Verwendung vor der Einreise in die EU formell zu beantragen, denn es besteht die Möglichkeit, dass Sie bei einer Vorfeldkontrolle die Mehrwertsteuer und die Zollgebühren direkt bezahlen müssen. Eine vorübergehende Verwendung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Flugzeug außerhalb der EU registriert ist und betrieben wird. Sie ist auf maximal 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten begrenzt.

Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Flugzeugen innerhalb der EU

In einer Verkaufsanzeige für ein Flugzeug finden Sie regelmäßig die Begriffe “VAT Paid” und “Excl. MwSt.”. Wenn das Flugzeug mehrwertsteuerfrei und der Verkäufer eine Privatperson ist, die bereits Mehrwertsteuer gezahlt hat, muss die Mehrwertsteuer nicht erneut berechnet werden. Dennoch empfehlen wir Ihnen, die Behörden über Ihren bevorstehenden Verkauf oder Erwerb zu informieren.

Steht in der Anzeige „Exkl. MwSt.“, so ist die Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Käufer muss die Mehrwertsteuer in dem Land zahlen, in dem er das Flugzeug gekauft hat. Handelt es sich bei dem Käufer jedoch um eine gewerbliche Einrichtung, muss er die Mehrwertsteuer im Land des Käufers entrichten. Bei Umsätzen, die von Unternehmen getätigt werden, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten für die Mehrwertsteuer registriert sind, kann es sich um einen so genannten innergemeinschaftlichen Erwerb handeln, was bedeutet, dass keine Zahlung der lokalen Mehrwertsteuer erfolgen muss.

Mehrwertsteuer zurückfordern

Wenn Sie die Mehrwertsteuer zurückfordern wollen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie die kommerziellen Absichten beim Betrieb des Flugzeugs in Ihrem Unternehmen nachweisen müssen. Denken Sie an Geschäftsreisen, Firmenflüge mit Mitarbeitern und Reisen von Vorstandsmitgliedern zu geschäftlichen Zwecken. Denken Sie daran, dass ein “leerer” Betrieb ohne echte “geschäftliche” Aktivitäten nicht in Frage kommt.

Beachten Sie, dass die Mehrwertsteuer nicht nur einmal anfällt. Jede Änderung der Eigentumsverhältnisse bedeutet, dass die Mehrwertsteuer erneut ausgewiesen werden muss.

Da es viele Ausnahmen von der allgemeinen Regel gibt (Brexit, Schweiz, Guernsey usw.), empfehlen wir immer, die Steuerbehörden Ihres Landes im Voraus um einen verbindlichen Steuerbescheid zu bitten, damit Sie sicher sein können, dass bei der Einfuhr von Flugzeugen keine Probleme auftauchen.

Wenn Sie den Kauf eines Flugzeugs planen und Hilfe bei der Einfuhr und der Mehrwertsteuer benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter sales@faaircraftsales.com. Sie können uns auch anrufen unter +31 (0)15 820 0999.